Allgemeine Geschaeftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Jobin Hood GmbH, im co:viron Coworking Space, Max-Born-Straße 4, 48431 Rheine, Deutschland (nachfolgend „JOBinHOOD“, „wir“ oder „uns“) und dem Auftraggeber über Leistungen im Rahmen des Angebotes „JOBinHOOD“. Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Auf JOBinHOOD kann der Auftraggeber ein eigenes Unternehmensprofil erstellen und dieses nach seinen Wünschen gestalten. Die Plattform, die unter jobin-hood.com erreichbar ist, richtet sich an Bewerber sowie an Unternehmen, Arbeitgeber, Schulen, Vereine etc. (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Die Plattform dient der Herstellung des ersten Kontakts zwischen Bewerbern und dem Auftraggeber.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Bedingungen die Leistungen vorbehaltlos ausführen.
- Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweise müssten.
- Wir sind berechtigt, diese AGB während der Vertragslaufzeit zu ändern und anzupassen. Wir werden dem Auftraggeber die geänderten Bedingungen in Textform übermitteln und auf die Neuregelungen besonders hinweisen. Zugleich werden wir dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten AGB für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Auf diese Rechtsfolge werden wir den Auftraggeber bei Fristbeginn ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung dieser Bedingungen, berechtigt dies JOBinHOOD dazu, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB fristlos zu kündigen.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Genannte Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Der Vertrag zwischen JOBinHOOD und dem Auftraggeber kommt erst durch Bestätigung des durch den Auftraggeber erteilten Auftrags zustande. Den Auftrag kann der Auftraggeber durch individuelle Vereinbarung etwa per E‑Mail erteilen oder über die hierzu über die Online-Plattform von JOBinHOOD zur Verfügung gestellte Funktion.
- Der Umfang und Inhalt der Leistungserbringung ergibt sich aus der sich aus dem Online-Angebot von JOBinHOOD ergebenden Leistungsbeschreibung.
- JOBinHOOD ist berechtigt, in Absprache mit dem Auftraggeber, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen an Dritte (z.B. Subunternehmer) namens und im Auftrag des Auftraggebers zu vergeben. Das Vertragsverhältnis kommt in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten zustande. JOBinHOOD übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für das Arbeitsergebnis des Dritten.
§ 3 Leistungen
- JOBinHOOD erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen, die im Rahmen einer internetgestützten Online-Plattform erbracht werden.
- Die Nutzung von JOBinHOOD wird dem Auftraggeber durch Registrierung auf der von JOBinHOOD zur Verfügung gestellten Online-Plattform sowie das Anlegen eines Accounts ermöglicht. Durch das Anlegen des Accounts erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Online-Plattform JOBinHOOD.
- JOBinHOOD erbringt keine kostenpflichtige Vermittlung von Arbeitsstellen. JOBinHOOD schuldet nicht die Vermittlung von Personal. JOBinHOOD stellt einzig die Plattform „JOBinHOOD“ zur Verfügung und bietet so den Rahmen, in dem der erste Kontakt zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber hergestellt werden kann. Der weitere Kontakt findet – sofern der Bewerber dies wünscht – allein zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber statt. JOBinHOOD übernimmt daher keinerlei Gewähr dafür, dass tatsächlich ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zustande kommt.
§ 4 Personal und Unterauftragnehmer
- Wir sind bei der Wahl der Personen frei, die wir zur Leistungserbringung einsetzen. Wir tragen dafür Sorge, dass die von uns eingesetzten Personen zur Leistungserbringung hinreichend qualifiziert sind. Sofern und soweit dem Auftraggeber Personen namentlich benannt werden, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, entspricht dies dem Planungsstand zum Zeitpunkt der namentlichen Benennung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz der genannten Personen besteht nicht.
- Die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen unterliegen nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere, soweit eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen. Beide Parteien werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verhindern.
- Wir können unsere Leistungen auch durch sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer erbringen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Auftraggeber wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist uns unverzüglich mitzuteilen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
- Der Auftraggeber hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der Registrierung und Nutzung des Angebots von JOBinHOOD wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese Angaben jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass er soweit anwendbar die gesetzlichen Anforderungen als Ausbilder erfüllt und dass von ihm angebotene Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Zugangsdaten geheim gehalten werden und kein unbefugter Zugriff auf seinen JOBinHOOD-Account ermöglicht wird. Eine Übertragung der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.
- Sämtliche Rechte an Auswertungsergebnissen, die im Zuge der Eingaben von Nutzern, und/oder Auftraggebern ermittelt werden, stehen ausschließlich sowie zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzt JOBinHOOD zu.
- Der Auftraggeber räumt JOBinHOOD das Recht ein, den Auftraggeber in angemessenem Umfang als Referenzkunden zu benennen.
§ 6 Einstellen von Inhalten
- Der Auftraggeber kann auf seinem Profil teilweise eigene Inhalte hochladen (Bilder, Texte, Links, etc.). Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild) verletzen.
- Der Auftraggeber veröffentlicht insbesondere keine Inhalte, die rassistisch, pornographisch, obszön oder vulgär, gewaltverherrlichend, sonst sittenwidrig, beleidigend oder verletzend, sind.
- Der Auftraggeber veröffentlicht auch keine Links, die auf Websites verweisen, auf denen o. g. Inhalte veröffentlicht werden.
- JOBinHOOD übernimmt keine Verantwortung für die von dem Auftraggeber eingestellten Inhalte und behält sich vor, vertragswidrige Inhalte zu löschen oder bei schuldhaften Verstößen den Zugriff zu sperren.
§ 7 Nutzungsrechte an eingestellten Inhalten
Der Auftraggeber räumt JOBinHOOD ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, unwiderrufliches, unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den von ihm eingestellten Inhalten ein. JOBinHOOD ist auch berechtigt, die Inhalte zu bearbeiten. Das Nutzungsrecht berechtigt JOBinHOOD, die Inhalte für seinen Dienst und verbundene Scoial-Media-Präsenzen zu verwerten und insbesondere, die Inhalte zu veröffentlichen, zu verbreiten und zu vervielfältigen, sie öffentlich wiederzugeben und öffentlich zugänglich zu machen.
§ 8 Haftung
- Im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Auch übernommene Garantien, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den nachstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Die nachstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
- Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung wie folgt beschränkt:
- a) Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wobei die Haftung für entgangenen Gewinn gänzlich ausgeschlossen ist.
- b) Bei Datenverlust ist die Haftung auf die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären, beschränkt.
- Im Rahmen von Leistungen, die während der Testphase erbracht werden, ohne dass hierfür eine Vergütung anfällt, haften wir abweichend von den vorstehenden Regelungen nur für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
§ 9 Freistellung
Der Auftraggeber stellt JOBinHOOD von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen JOBinHOOD in Zusammenhang mit einer von Ihm zu vertretenen vertragswidrigen Nutzung der Dienste erhoben werden, auf erstes Anfordern hin frei. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die JOBinHOOD durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
§ 10 Vergütung
- Sämtliche von JOBinHOOD berechneten Leistungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
- Die Höhe der Vergütung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Angeboten und Leistungspaketen von JOBinHOOD.
- Leistungen, die nicht ausdrücklich auf der Website und/oder in der Preisliste von JOBinHOOD aufgeführt werden, unterliegen der individuellen Vereinbarung zwischen JOBinHOOD und dem Auftraggeber.
- Zahlungen sind mit Rechnungsstellung fällig.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate ab Vertragsschluss.
- Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
- Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn JOBinHOOD oder der Auftraggeber vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus dem Vertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
- JOBinHOOD ist hiernach insbesondere zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt,
- wenn der Auftraggeber sich mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung für zwei aufeinander folgende Termine oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug befindet;
- wenn der Auftraggeber in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist der Sitz der JOBinHOOD GmbH.