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All­ge­mei­ne Geschaeftsbedingungen 

§ 1      Geltungsbereich

  • Die­se all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend „AGB“) gel­ten für sämt­li­che Ver­trä­ge zwi­schen der Jobin Hood GmbH, im co:viron Cowor­king Space, Max-Born-Stra­ße 4, 48431 Rhei­ne, Deutsch­land (nach­fol­gend „JOBin­HOOD“, „wir“ oder „uns“) und dem Auf­trag­ge­ber über Leis­tun­gen im Rah­men des Ange­bo­tes „JOBin­HOOD“. Die AGB gel­ten nur, wenn der Auf­trag­ge­ber Unter­neh­mer (§ 14 BGB), eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist.
  • Auf JOBin­HOOD kann der Auf­trag­ge­ber ein eige­nes Unter­neh­mens­pro­fil erstel­len und die­ses nach sei­nen Wün­schen gestal­ten. Die Platt­form, die unter jobin-hood.com erreich­bar ist, rich­tet sich an Bewer­ber sowie an Unter­neh­men, Arbeit­ge­ber, Schu­len, Ver­ei­ne etc. (nach­fol­gend „Auf­trag­ge­ber“ genannt). Die Platt­form dient der Her­stel­lung des ers­ten Kon­takts zwi­schen Bewer­bern und dem Auftraggeber.
  • Die­se AGB gel­ten aus­schließ­lich. Abwei­chen­de, ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de Bedin­gun­gen des Auf­trag­ge­bers wer­den nur dann und inso­weit Ver­trags­be­stand­teil, als wir ihrer Gel­tung aus­drück­lich zuge­stimmt haben. Die­ses Zustim­mungs­er­for­der­nis gilt in jedem Fall, bei­spiels­wei­se auch dann, wenn wir in Kennt­nis der Bedin­gun­gen die Leis­tun­gen vor­be­halt­los ausführen.
  • Die­se AGB gel­ten auch für künf­ti­ge Geschäfts­be­zie­hun­gen mit dem Auf­trag­ge­ber, ohne dass wir in jedem Ein­zel­fall wie­der auf sie hin­wei­se müssten.
  • Wir sind berech­tigt, die­se AGB wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit zu ändern und anzu­pas­sen. Wir wer­den dem Auf­trag­ge­ber die geän­der­ten Bedin­gun­gen in Text­form über­mit­teln und auf die Neu­re­ge­lun­gen beson­ders hin­wei­sen. Zugleich wer­den wir dem Auf­trag­ge­ber eine ange­mes­se­ne Frist für die Erklä­rung ein­räu­men, ob er die geän­der­ten AGB für die wei­te­re Inan­spruch­nah­me der Leis­tun­gen akzep­tiert. Erfolgt inner­halb die­ser Frist kei­ne Erklä­rung, so gel­ten die geän­der­ten Bedin­gun­gen als ver­ein­bart. Auf die­se Rechts­fol­ge wer­den wir den Auf­trag­ge­ber bei Frist­be­ginn aus­drück­lich hin­wei­sen. Wider­spricht der Auf­trag­ge­ber der Ände­rung die­ser Bedin­gun­gen, berech­tigt dies JOBin­HOOD dazu, den Ver­trag zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens der geän­der­ten AGB frist­los zu kündigen.

 

 

§ 2      Ver­trags­schluss und Vertragsgegenstand

  • Unse­re Ange­bo­te sind frei­blei­bend und unver­bind­lich, soweit nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart ist. Genann­te Fris­ten und Ter­mi­ne sind unver­bind­lich, sofern nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart ist.
  • Der Ver­trag zwi­schen JOBin­HOOD und dem Auf­trag­ge­ber kommt erst durch Bestä­ti­gung des durch den Auf­trag­ge­ber erteil­ten Auf­trags zustan­de. Den Auf­trag kann der Auf­trag­ge­ber durch indi­vi­du­el­le Ver­ein­ba­rung etwa per E‑Mail ertei­len oder über die hier­zu über die Online-Platt­form von JOBin­HOOD zur Ver­fü­gung gestell­te Funktion.
  • Der Umfang und Inhalt der Leis­tungs­er­brin­gung ergibt sich aus der sich aus dem Online-Ange­bot von JOBin­HOOD erge­ben­den Leistungsbeschreibung.
  • JOBin­HOOD ist berech­tigt, in Abspra­che mit dem Auf­trag­ge­ber, alle zur Auf­trags­er­fül­lung erfor­der­li­chen Fremd­leis­tun­gen an Drit­te (z.B. Sub­un­ter­neh­mer) namens und im Auf­trag des Auf­trag­ge­bers zu ver­ge­ben. Das Ver­trags­ver­hält­nis kommt in die­sem Fall aus­schließ­lich zwi­schen dem Auf­trag­ge­ber und dem Drit­ten zustan­de. JOBin­HOOD über­nimmt kei­ne Haf­tung und/​oder Gewähr­leis­tung für das Arbeits­er­geb­nis des Dritten.

 

 

§ 3      Leistungen

  • JOBin­HOOD erbringt für den Auf­trag­ge­ber Dienst­leis­tun­gen, die im Rah­men einer inter­net­ge­stütz­ten Online-Platt­form erbracht werden.
  • Die Nut­zung von JOBin­HOOD wird dem Auf­trag­ge­ber durch Regis­trie­rung auf der von JOBin­HOOD zur Ver­fü­gung gestell­ten Online-Platt­form sowie das Anle­gen eines Accounts ermög­licht. Durch das Anle­gen des Accounts erhält der Auf­trag­ge­ber ein ein­fa­ches, nicht über­trag­ba­res, nicht aus­schließ­li­ches Recht zur Nut­zung der Online-Platt­form JOBinHOOD.
  • JOBin­HOOD erbringt kei­ne kos­ten­pflich­ti­ge Ver­mitt­lung von Arbeits­stel­len. JOBin­HOOD schul­det nicht die Ver­mitt­lung von Per­so­nal. JOBin­HOOD stellt ein­zig die Platt­form „JOBin­HOOD“ zur Ver­fü­gung und bie­tet so den Rah­men, in dem der ers­te Kon­takt zwi­schen dem Bewer­ber und dem Auf­trag­ge­ber her­ge­stellt wer­den kann. Der wei­te­re Kon­takt fin­det – sofern der Bewer­ber dies wünscht – allein zwi­schen dem Bewer­ber und dem Auf­trag­ge­ber statt. JOBin­HOOD über­nimmt daher kei­ner­lei Gewähr dafür, dass tat­säch­lich ein Arbeits- oder Aus­bil­dungs­ver­hält­nis zustan­de kommt.

 

 

§ 4      Per­so­nal und Unterauftragnehmer

  • Wir sind bei der Wahl der Per­so­nen frei, die wir zur Leis­tungs­er­brin­gung ein­set­zen. Wir tra­gen dafür Sor­ge, dass die von uns ein­ge­setz­ten Per­so­nen zur Leis­tungs­er­brin­gung hin­rei­chend qua­li­fi­ziert sind. Sofern und soweit dem Auf­trag­ge­ber Per­so­nen nament­lich benannt wer­den, die zur Leis­tungs­er­brin­gung ein­ge­setzt wer­den, ent­spricht dies dem Pla­nungs­stand zum Zeit­punkt der nament­li­chen Benen­nung. Ein Anspruch des Auf­trag­ge­bers auf den Ein­satz der genann­ten Per­so­nen besteht nicht.
  • Die zur Leis­tungs­er­brin­gung ein­ge­setz­ten Per­so­nen unter­lie­gen nicht der Wei­sungs­be­fug­nis des Auf­trag­ge­bers. Dies gilt ins­be­son­de­re, soweit ein­ge­setz­te Per­so­nen die Leis­tun­gen in den Räu­men des Auf­trag­ge­bers erbrin­gen. Bei­de Par­tei­en wer­den geeig­ne­te Maß­nah­men ergrei­fen, um eine Arbeit­neh­mer­über­las­sung zu verhindern.
  • Wir kön­nen unse­re Leis­tun­gen auch durch sorg­fäl­tig aus­ge­wähl­te Unter­auf­trag­neh­mer erbringen.

 

 

§ 5      Pflich­ten des Auftraggebers

  • Der Auf­trag­ge­ber hat die ihm über­mit­tel­ten Zugangs­da­ten dem Stand der Tech­nik ent­spre­chend vor Zugrif­fen Drit­ter zu schüt­zen und zu ver­wah­ren. Der Auf­trag­ge­ber wird dafür sor­gen, dass eine Nut­zung nur im ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Umfang geschieht. Ein unbe­rech­tig­ter Zugriff ist uns unver­züg­lich mitzuteilen.
  • Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, auf dem zur Ver­fü­gung gestell­ten Spei­cher­platz kei­ne Daten abzu­le­gen, deren Nut­zung gegen gel­ten­des Recht, behörd­li­che Anord­nun­gen, Rech­te Drit­ter oder Ver­ein­ba­run­gen mit Drit­ten verstößt.
  • Der Auf­trag­ge­ber hat in eige­ner Ver­ant­wor­tung regel­mä­ßig ange­mes­se­ne Daten­si­che­run­gen vorzunehmen.
  • Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, im Rah­men der Regis­trie­rung und Nut­zung des Ange­bots von JOBin­HOOD wahr­heits­ge­mä­ße und voll­stän­di­ge Anga­ben zu machen und die­se Anga­ben jeweils auf dem aktu­el­len Stand zu halten.
  • Der Auf­trag­ge­ber sichert zu, dass er soweit anwend­bar die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen als Aus­bil­der erfüllt und dass von ihm ange­bo­te­ne Arbeits- bezie­hungs­wei­se Aus­bil­dungs­plät­ze die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfüllen.
  • Der Auf­trag­ge­ber stellt sicher, dass sei­ne Zugangs­da­ten geheim gehal­ten wer­den und kein unbe­fug­ter Zugriff auf sei­nen JOBin­HOOD-Account ermög­licht wird. Eine Über­tra­gung der Zugangs­da­ten an Drit­te ist nicht gestattet.
  • Sämt­li­che Rech­te an Aus­wer­tungs­er­geb­nis­sen, die im Zuge der Ein­ga­ben von Nut­zern, und/​oder Auf­trag­ge­bern ermit­telt wer­den, ste­hen aus­schließ­lich sowie zeit­lich, ört­lich und inhalt­lich unbe­grenzt JOBin­HOOD zu.
  • Der Auf­trag­ge­ber räumt JOBin­HOOD das Recht ein, den Auf­trag­ge­ber in ange­mes­se­nem Umfang als Refe­renz­kun­den zu benennen.

 

 

§ 6      Ein­stel­len von Inhalten

  • Der Auf­trag­ge­ber kann auf sei­nem Pro­fil teil­wei­se eige­ne Inhal­te hoch­la­den (Bil­der, Tex­te, Links, etc.). Der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet sich, kei­ne Inhal­te hoch­zu­la­den, die gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen oder die Rech­te Drit­ter (z. B. Urhe­ber­rech­te, Mar­ken- und ande­re gewerb­li­che Schutz­rech­te, Daten­schutz­rech­te, Per­sön­lich­keits­rech­te, Recht am eige­nen Bild) verletzen.
  • Der Auf­trag­ge­ber ver­öf­fent­licht ins­be­son­de­re kei­ne Inhal­te, die ras­sis­tisch, por­no­gra­phisch, obs­zön oder vul­gär, gewalt­ver­herr­li­chend, sonst sit­ten­wid­rig, belei­di­gend oder ver­let­zend, sind.
  • Der Auf­trag­ge­ber ver­öf­fent­licht auch kei­ne Links, die auf Web­sites ver­wei­sen, auf denen o. g. Inhal­te ver­öf­fent­licht werden.
  • JOBin­HOOD über­nimmt kei­ne Ver­ant­wor­tung für die von dem Auf­trag­ge­ber ein­ge­stell­ten Inhal­te und behält sich vor, ver­trags­wid­ri­ge Inhal­te zu löschen oder bei schuld­haf­ten Ver­stö­ßen den Zugriff zu sperren.

 

 

§ 7      Nut­zungs­rech­te an ein­ge­stell­ten Inhalten

Der Auf­trag­ge­ber räumt JOBin­HOOD ein ein­fa­ches, räum­lich und zeit­lich unbe­schränk­tes, unwi­der­ruf­li­ches, unent­gelt­li­ches und über­trag­ba­res Nut­zungs­recht an den von ihm ein­ge­stell­ten Inhal­ten ein. JOBin­HOOD ist auch berech­tigt, die Inhal­te zu bear­bei­ten. Das Nut­zungs­recht berech­tigt JOBin­HOOD, die Inhal­te für sei­nen Dienst und ver­bun­de­ne Scoial-Media-Prä­sen­zen zu ver­wer­ten und ins­be­son­de­re, die Inhal­te zu ver­öf­fent­li­chen, zu ver­brei­ten und zu ver­viel­fäl­ti­gen, sie öffent­lich wie­der­zu­ge­ben und öffent­lich zugäng­lich zu machen.

 

 

§ 8      Haftung

  • Im Fall von Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit haf­ten wir gemäß den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Auch über­nom­me­ne Garan­tien, die Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz sowie die Haf­tung für der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit blei­ben von den nach­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen unberührt.
  • Die nach­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten auch zuguns­ten unse­rer gesetz­li­chen Ver­tre­ter, Mit­ar­bei­ter und Erfüllungsgehilfen.
  • Im Fal­le ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit haf­ten wir nur, sofern es sich um die Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht han­delt. Eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht ist eine Ver­pflich­tung, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung eines Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung die ande­re Par­tei regel­mä­ßig ver­trau­en darf. In die­sem Fall ist die Haf­tung wie folgt beschränkt: 
    1. a) Die Haf­tung ist auf den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den begrenzt, wobei die Haf­tung für ent­gan­ge­nen Gewinn gänz­lich aus­ge­schlos­sen ist.
    2. b) Bei Daten­ver­lust ist die Haf­tung auf die Kos­ten der Ver­viel­fäl­ti­gung der Daten von den zu erstel­len­den Sicher­heits­ko­pien und für die Wie­der­her­stel­lung der Daten, die auch bei einer ord­nungs­ge­mäß erfolg­ten Siche­rung der Daten ver­lo­ren gegan­gen wären, beschränkt.
  • Im Rah­men von Leis­tun­gen, die wäh­rend der Test­pha­se erbracht wer­den, ohne dass hier­für eine Ver­gü­tung anfällt, haf­ten wir abwei­chend von den vor­ste­hen­den Rege­lun­gen nur für vor­sätz­li­che und grob fahr­läs­si­ge Pflichtverletzungen.

 

 

§ 9      Freistellung

Der Auf­trag­ge­ber stellt JOBin­HOOD von allen Ansprü­chen Drit­ter, ins­be­son­de­re von Ansprü­chen wegen Urhe­ber­rechts- und Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zun­gen, die gegen JOBin­HOOD in Zusam­men­hang mit einer von Ihm zu ver­tre­te­nen ver­trags­wid­ri­gen Nut­zung der Diens­te erho­ben wer­den, auf ers­tes Anfor­dern hin frei. Die Frei­stel­lung beinhal­tet auch den Ersatz der Kos­ten, die JOBin­HOOD durch eine Rechts­ver­fol­gun­g/-ver­tei­di­gung ent­ste­hen bzw. ent­stan­den sind.

 

 

§ 10    Vergütung

  • Sämt­li­che von JOBin­HOOD berech­ne­ten Leis­tun­gen ver­ste­hen sich zuzüg­lich der gesetz­lich gül­ti­gen Mehr­wert­steu­er in der jeweils gel­ten­den Höhe.
  • Die Höhe der Ver­gü­tung rich­tet sich, soweit nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart wur­de, nach den zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses gel­ten­den Ange­bo­ten und Leis­tungs­pa­ke­ten von JOBinHOOD.
  • Leis­tun­gen, die nicht aus­drück­lich auf der Web­site und/​oder in der Preis­lis­te von JOBin­HOOD auf­ge­führt wer­den, unter­lie­gen der indi­vi­du­el­len Ver­ein­ba­rung zwi­schen JOBin­HOOD und dem Auftraggeber.
  • Zah­lun­gen sind mit Rech­nungs­stel­lung fällig.

 

 

§ 11    Lauf­zeit und Kündigung

  • Soweit nicht aus­drück­lich anders ver­ein­bart, beträgt die Min­dest­lauf­zeit 12 Mona­te ab Vertragsschluss.
  • Nach Ablauf der Min­dest­lauf­zeit ver­län­gert sich die Ver­trags­lauf­zeit auto­ma­tisch um wei­te­re 12 Mona­te, sofern der Ver­trag nicht von einer der Par­tei­en mit einer Kün­di­gungs­frist von 3 Mona­ten zum jewei­li­gen Ende der Ver­trags­lauf­zeit gekün­digt wird.
  • Das Recht bei­der Par­tei­en zur jeder­zei­ti­gen außer­or­dent­li­chen und frist­lo­sen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt. Ein wich­ti­ger Grund liegt ins­be­son­de­re vor, wenn JOBin­HOOD oder der Auf­trag­ge­ber vor­sätz­lich oder fahr­läs­sig gegen eine wesent­li­che Pflicht aus dem Ver­trag ver­stößt und des­we­gen der kün­di­gen­den Par­tei das Fest­hal­ten am Ver­trag nicht mehr zumut­bar ist.
  • JOBin­HOOD ist hier­nach ins­be­son­de­re zur außer­or­dent­li­chen und frist­lo­sen Kün­di­gung des Ver­trags berechtigt,
  • wenn der Auf­trag­ge­ber sich mit der Zah­lung der ver­ein­bar­ten Ver­gü­tung für zwei auf­ein­an­der fol­gen­de Ter­mi­ne oder eines nicht uner­heb­li­chen Teils in Ver­zug befindet;
  • wenn der Auf­trag­ge­ber in einem Zeit­raum, der sich über mehr als zwei Ter­mi­ne erstreckt, mit der Ent­rich­tung der Ver­gü­tung in Höhe eines Betra­ges in Ver­zug ist, der die Ver­gü­tung für zwei Mona­te erreicht.

 

 

§ 12    Rechts­wahl und Gerichtsstand

  • Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.
  • Gerichts­stand ist der Sitz der JOBin­HOOD GmbH.